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Der Kostenvoranschlag ist immer kostenlos und unverbindlich.
Jeder Fall besteht aus mehreren Schritten. Deshalb nennen wir Ihnen keine willkürliche Pauschale, sondern zeigen Ihnen, was zu Ihrem Anliegen gehört – und in welchem Kostenrahmen es sich bewegt. Den genauen Betrag erhalten Sie vorab in einem schriftlichen Kostenvoranschlag, kostenlos und unverbindlich; die Tätigkeit beginnt erst, wenn Sie ihn annehmen.
Grundlage unserer Orientierung sind die anwaltlichen Parameter (DM 55/2014). Alle Beträge verstehen sich zzgl. MwSt.; Fremdkosten (Notar, Steuern, Amtsgebühren, Sachverständige, Gerichtskosten) sind nicht enthalten.
Sie ziehen als Rentner oder als Selbständiger nach Italien und möchten alles richtig aufsetzen – steuerlich und bürokratisch, ohne böse Überraschungen.
Codice Fiscale · Anmeldung der Residenza · S1 und Gesundheitsversorgung · Eintragung der 7%-Regelung · Abstimmung mit dem Finanzamt im Herkunftsland · laufende Steuererklärungen.
Sie möchten in Italien eine Immobilie kaufen und rechtlich sicher zum Ziel kommen – von der Prüfung bis zum Notartermin, auch aus der Ferne.
Erstprüfung (Grundbuch, Kataster, Baugenehmigungen, Herkunft der Immobilie) · Vorvertrag (compromesso) prüfen oder aufsetzen · Verhandlung und Anzahlung · Begleitung zum Notar, auch per Vollmacht · nach dem Kauf: Umschreibungen, Versorger, IMU.
Italienische Gerichte versteigern regelmäßig Immobilien aus Zwangsvollstreckungen – Häuser, Wohnungen, Grundstücke. Gekauft wird direkt vom Gericht, ohne Makler und oft deutlich unter Marktwert. Das Verfahren ist formal (Gutachten, Gebote, Fristen) und läuft vollständig digital: Sie können per Vollmacht teilnehmen, ohne nach Italien zu reisen.
Prüfung des Sachverständigengutachtens (perizia) – Belastungen, Bewohnung, Bebaubarkeit · Gebotsstrategie und Kaution · digitale Teilnahme an der Versteigerung per Vollmacht · nach dem Zuschlag: Übertragungsdekret, Zahlung, Umschreibungen.
Beim Kauf über eine Gerichtsversteigerung gibt es keinen notariellen Kaufvertrag – das Eigentum geht per gerichtlichem Übertragungsdekret über. Zuschlagskosten, Steuern und Gebühren kommen hinzu.
Kostenvoranschlag anfordernSie haben in Italien geerbt oder möchten einen Nachlass regeln – von der Erbschaftserklärung bis zur Umschreibung im Grundbuch, wenn nötig auch bei Streit unter Miterben.
Prüfung von Testament, Erben und Quoten · anwendbares Recht (EU-Erbrechtsverordnung) · Annahme, Annahme mit Inventar oder Ausschlagung · Erbschaftserklärung und Steuern · Kataster- und Grundbuchumschreibung · Freigabe von Bankkonten und Guthaben in Italien · Einigung unter Miterben · wenn nötig: Mediation und gerichtliche Teilung.
Sie haben in Italien einen Schaden erlitten – durch einen Unfall, einen Behandlungsfehler, einen nicht erfüllten Vertrag oder eine Straftat – und möchten Ihren Anspruch durchsetzen.
Prüfung von Haftung, Beweisen und Verjährung · außergerichtliche Regulierung mit Versicherung oder Gegenseite · technisches Gutachten (bei Behandlungsfehlern medizinisch) · Mediation oder assistierte Verhandlung (negoziazione assistita), wo erforderlich · Klage oder Nebenklage (Parte civile) · Vollstreckung und Einzug.
Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich in Italien nach anerkannten Standards (u. a. Tabelle von Mailand).
Kostenvoranschlag anfordernAuch in weiteren Bereichen vertreten wir Sie in Italien: Steuerrecht für Unternehmen, Familienrecht, Strafverteidigung. Da diese Fälle sehr unterschiedlich sind, klären wir den Rahmen im Einzelfall.
Wenn Sie schnell Klarheit möchten:
Schildern Sie Ihren Fall und senden Sie Ihre Unterlagen (PDF, insgesamt max. 1,5 MB). Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine schriftliche Einschätzung per E-Mail (PDF): Bewertung Ihrer Rechtslage und konkrete nächste Schritte.
Was andere Mandanten gefragt haben
Genau solche Fragen beantworten wir – schriftlich, konkret, auf Ihren Fall bezogen.
Sie senden uns einen Vertrag (Kauf, Miete, Werkvertrag); Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung der Risiken und der nötigen Änderungen.
Vertrags-Check anfragenAlle genannten Beträge sind Orientierungswerte und verstehen sich zzgl. MwSt. Verbindlich ist allein der schriftliche Kostenvoranschlag – kostenlos und unverbindlich. Fremdkosten (Notar, Steuern, Amtsgebühren, Sachverständige/CTU, Gerichtskosten) sind nicht enthalten. Grundlage unserer Orientierung sind die anwaltlichen Parameter nach DM 55/2014.
Wählen Sie die gewünschte Leistung, beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen. Wir antworten innerhalb von 48 Stunden per E-Mail mit einer Einschätzung oder einem Kostenvoranschlag.