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Leistungen & Preise – Anwalt für italienisches Recht

Wählen Sie Ihr Anliegen. Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Antwort per E-Mail.

Der Kostenvoranschlag ist immer kostenlos und unverbindlich.

So funktionieren unsere Honorare

Jeder Fall besteht aus mehreren Schritten. Deshalb nennen wir Ihnen keine willkürliche Pauschale, sondern zeigen Ihnen, was zu Ihrem Anliegen gehört – und in welchem Kostenrahmen es sich bewegt. Den genauen Betrag erhalten Sie vorab in einem schriftlichen Kostenvoranschlag, kostenlos und unverbindlich; die Tätigkeit beginnt erst, wenn Sie ihn annehmen.

Grundlage unserer Orientierung sind die anwaltlichen Parameter (DM 55/2014). Alle Beträge verstehen sich zzgl. MwSt.; Fremdkosten (Notar, Steuern, Amtsgebühren, Sachverständige, Gerichtskosten) sind nicht enthalten.

Umzug nach Italien

Sie ziehen als Rentner oder als Selbständiger nach Italien und möchten alles richtig aufsetzen – steuerlich und bürokratisch, ohne böse Überraschungen.

Was das umfasst

Codice Fiscale · Anmeldung der Residenza · S1 und Gesundheitsversorgung · Eintragung der 7%-Regelung · Abstimmung mit dem Finanzamt im Herkunftsland · laufende Steuererklärungen.

Kostenrahmen

Relocation-Paket (EU) – der komplette Umzugab 2.500 €
Relocation-Paket (Nicht-EU)ab 3.000 €
Laufende Steuererklärung, jährlichab 600 € / Jahr
Einzelne Fragen zur 7%-Regelungauf Anfrage
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Immobilie kaufen

Sie möchten in Italien eine Immobilie kaufen und rechtlich sicher zum Ziel kommen – von der Prüfung bis zum Notartermin, auch aus der Ferne.

Was das umfasst

Erstprüfung (Grundbuch, Kataster, Baugenehmigungen, Herkunft der Immobilie) · Vorvertrag (compromesso) prüfen oder aufsetzen · Verhandlung und Anzahlung · Begleitung zum Notar, auch per Vollmacht · nach dem Kauf: Umschreibungen, Versorger, IMU.

Kostenrahmen

Kaufbegleitung komplett (Immobilien bis 400.000 €)6.000–8.000 €
Nur Erstprüfung (vor der Kaufentscheidung)ab 900 €
Nur Vorvertrag prüfen oder aufsetzen1.500–2.500 €
Neubau / Bauträger (zusätzliche Prüfung)ab 1.500 €
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Bei Gerichtsversteigerungen kaufen

Was ist eine Gerichtsversteigerung?

Italienische Gerichte versteigern regelmäßig Immobilien aus Zwangsvollstreckungen – Häuser, Wohnungen, Grundstücke. Gekauft wird direkt vom Gericht, ohne Makler und oft deutlich unter Marktwert. Das Verfahren ist formal (Gutachten, Gebote, Fristen) und läuft vollständig digital: Sie können per Vollmacht teilnehmen, ohne nach Italien zu reisen.

Was das umfasst

Prüfung des Sachverständigengutachtens (perizia) – Belastungen, Bewohnung, Bebaubarkeit · Gebotsstrategie und Kaution · digitale Teilnahme an der Versteigerung per Vollmacht · nach dem Zuschlag: Übertragungsdekret, Zahlung, Umschreibungen.

Kostenrahmen

Auktions-Begleitung komplett2.000–3.000 €
Räumung bei besetzter Immobilieauf Anfrage

Beim Kauf über eine Gerichtsversteigerung gibt es keinen notariellen Kaufvertrag – das Eigentum geht per gerichtlichem Übertragungsdekret über. Zuschlagskosten, Steuern und Gebühren kommen hinzu.

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Erbschaft & Nachlass

Sie haben in Italien geerbt oder möchten einen Nachlass regeln – von der Erbschaftserklärung bis zur Umschreibung im Grundbuch, wenn nötig auch bei Streit unter Miterben.

Was das umfasst

Prüfung von Testament, Erben und Quoten · anwendbares Recht (EU-Erbrechtsverordnung) · Annahme, Annahme mit Inventar oder Ausschlagung · Erbschaftserklärung und Steuern · Kataster- und Grundbuchumschreibung · Freigabe von Bankkonten und Guthaben in Italien · Einigung unter Miterben · wenn nötig: Mediation und gerichtliche Teilung.

Kostenrahmen

Nachlassabwicklung Standard(Erbschaftserklärung, Steuern, Umschreibung – eine Immobilie)3.000–5.000 €
Erste Rekonstruktion und Prüfung (einzeln)ab 1.500 €
Freigabe von Bankkontenab 700 €
Einigung unter Miterben (Teilungsvereinbarung)1.500–3.000 €
Mediation bei Erbteilungen (Pflichtschlichtung)1.200–2.400 €
Gerichtliche Teilungauf Anfrage
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Schadensersatz

Sie haben in Italien einen Schaden erlitten – durch einen Unfall, einen Behandlungsfehler, einen nicht erfüllten Vertrag oder eine Straftat – und möchten Ihren Anspruch durchsetzen.

Was das umfasst

Prüfung von Haftung, Beweisen und Verjährung · außergerichtliche Regulierung mit Versicherung oder Gegenseite · technisches Gutachten (bei Behandlungsfehlern medizinisch) · Mediation oder assistierte Verhandlung (negoziazione assistita), wo erforderlich · Klage oder Nebenklage (Parte civile) · Vollstreckung und Einzug.

Kostenrahmen

Außergerichtliche Regulierung1.500–4.500 €
Technisches Gutachten (ATP)1.500–3.000 €
Mediation / assistierte Verhandlung1.200–2.400 €
Machbarkeitsprüfung einer Forderung (einzeln)ab 1.000 €
Klage oder Nebenklageauf Anfrage

Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich in Italien nach anerkannten Standards (u. a. Tabelle von Mailand).

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Weitere Rechtsgebiete

Auch in weiteren Bereichen vertreten wir Sie in Italien: Steuerrecht für Unternehmen, Familienrecht, Strafverteidigung. Da diese Fälle sehr unterschiedlich sind, klären wir den Rahmen im Einzelfall.

Kostenrahmen

Individuell – Einstieg über die Erstberatungauf Anfrage
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Schildern Sie Ihren Fall und senden Sie Ihre Unterlagen (PDF, insgesamt max. 1,5 MB). Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine schriftliche Einschätzung per E-Mail (PDF): Bewertung Ihrer Rechtslage und konkrete nächste Schritte.

Was andere Mandanten gefragt haben

  • „Ich habe die Residenza schon angemeldet, wohne aber noch in Deutschland – ist das ein Problem?“
  • „Ich bekomme eine Rente aus Deutschland und eine aus Österreich – wie werden beide in Italien besteuert?“
  • „Wir wollen in einigen Jahren nach Italien ziehen – was können wir heute schon vorbereiten?“
  • „Ich besitze ein Haus in Italien, wohne aber im Ausland – welche Steuern muss ich zahlen?“
  • „Muss ich die Erbschaft annehmen, wenn der Verstorbene Schulden hatte?“

Genau solche Fragen beantworten wir – schriftlich, konkret, auf Ihren Fall bezogen.

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500 €

Sie senden uns einen Vertrag (Kauf, Miete, Werkvertrag); Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung der Risiken und der nötigen Änderungen.

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Alle genannten Beträge sind Orientierungswerte und verstehen sich zzgl. MwSt. Verbindlich ist allein der schriftliche Kostenvoranschlag – kostenlos und unverbindlich. Fremdkosten (Notar, Steuern, Amtsgebühren, Sachverständige/CTU, Gerichtskosten) sind nicht enthalten. Grundlage unserer Orientierung sind die anwaltlichen Parameter nach DM 55/2014.

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