Wir regeln Erbschaftserklärung, Kataster- und Grundbuchumschreibung, Steuern und Vollmachten — damit du aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz alles sauber abschließen kannst.
Die Kanzlei ist in der Liste der deutschsprachigen Anwälte und Notare der Deutschen Botschaft in Rom eingetragen. Zugelassen beim Ordine degli Avvocati di Pescara (Nationale Anwaltskammer). Über 500 Mandate aus dem deutschsprachigen Raum.
Wir regeln Erbschaftserklärungen, Kataster- und Grundbuchumschreibungen, Testamentsprüfungen und den Verkauf geerbter Immobilien. Mit Sitz in Rom und Pescara und einem Netzwerk aus Notaren und Steuerberatern in ganz Italien. Wir koordinieren alles — du hast einen einzigen Ansprechpartner auf Deutsch.
Drei Geschwister aus Düsseldorf erben ein Haus in Ligurien. Einer will verkaufen, einer behalten. Wir haben eine Teilungsvereinbarung entworfen — Abfindung, Verkauf, Erlösverteilung. Alles per Vollmacht, ohne dass jemand nach Italien reisen musste.
In Italien wird die Erbschaft beim Finanzamt mit der Dichiarazione di successione gemeldet — innerhalb von 12 Monaten ab Todesfall. Wir prüfen Testament und gesetzliche Erbfolge, klären die Erbquoten und bereiten die Erklärung so vor, dass alle Immobilien und Bankguthaben korrekt erfasst sind.
Nach der Erbschaftserklärung müssen Kataster (voltura catastale) und Grundbuch auf die Erben umgeschrieben werden. Wir holen alle Unterlagen ein, stimmen uns mit Notar und Ämtern ab und sorgen dafür, dass du am Ende als Eigentümer im Register stehst — ohne nach Italien reisen zu müssen.
Die gesamte Abwicklung kann per notarieller Vollmacht (procura speciale) laufen: du unterschreibst bei einem Notar in D/A/CH, wir lassen die Vollmacht mit Apostille und beglaubigter Übersetzung für Italien nutzbar machen und vertreten dich vor Behörden, Banken und Notar.
Gibt es mehrere Erben, braucht es oft eine Einigung zur Nutzung oder zum Verkauf der Immobilie. Wir moderieren die Gespräche, entwerfen Teilungsvereinbarungen oder bereiten — wenn nötig — den Weg für eine gerichtliche Teilung (divisione giudiziale) vor.
Wenn niemand die Immobilie behalten möchte, begleiten wir den Verkauf: Vertragsgestaltung, Prüfung des Kaufvertrags, steuerliche Optimierung und Abwicklung bis zur Kaufpreiszahlung — alles auf Deutsch.
Tippe auf deine Situation.
Du weißt noch nicht genau, welche Unterlagen es gibt und was zu tun ist. Wir prüfen Testament und Unterlagen und sagen dir, welche Schritte jetzt nötig sind.
Einer will verkaufen, einer behalten, einer blockiert. Wir erklären euch die Optionen und entwerfen eine Lösung — einvernehmlich oder mit gerichtlicher Unterstützung.
Es gibt ein Haus oder eine Wohnung, aber im Grundbuch steht noch der Verstorbene. Wir übernehmen Dichiarazione di successione, Kataster- und Grundbuchumschreibung per Vollmacht.
Du willst kein Ferienhaus in Italien, sondern Klarheit und Geld. Wir regeln erst die Erbformalitäten und begleiten dann den Verkauf rechtlich und steuerlich.
Tippe auf ein Risiko — mit echtem Fallbeispiel.
Wer die Dichiarazione di successione nicht innerhalb von 12 Monaten einreicht, riskiert Säumniszuschläge und Zinsen.
„Erbin aus Hamburg mit Wohnung in Kalabrien: Erbschaft zwei Jahre nicht gemeldet, Nachzahlung und Strafen über 2.800 € — nachträglich bereinigt, aber teurer als nötig.“
Ohne Einigung aller Miterben kann kein Notar den Verkauf beurkunden.
„Drei Geschwister, Haus in Ligurien: einer will dort wohnen, zwei wollen verkaufen. Wir haben eine Teilungsvereinbarung entworfen — Abfindung für einen Erben, Verkauf, Erlösverteilung schriftlich geregelt.“
In Italien haften Erben grundsätzlich auch für Schulden, wenn die Erbschaft voll angenommen wird.
„Mandant aus Zürich erbt Haus und 18.000 € Bankschulden. Wir haben die Erbschaft mit Beneficio d’inventario gestaltet und so die Privathaftung begrenzt.“
Eine Vollmacht ohne korrekte Form, Apostille oder Übersetzung kann in Italien unwirksam sein.
„Erbe aus Wien erteilt einfache Vollmacht ohne Apostille — Notar in Italien lehnt ab, Termin platzt. Mit neuer, korrekt aufgesetzter Vollmacht haben wir die Umschreibung nachgeholt.“
„Ich habe eine Ferienwohnung in Kalabrien geerbt und wusste nicht einmal, welche Unterlagen es gibt. Die Kanzlei hat Testament, Erbschaftserklärung und die Umschreibung komplett per Vollmacht übernommen — ohne dass ich einmal nach Italien reisen musste.“
„Drei Geschwister, ein Haus in Ligurien und sehr unterschiedliche Vorstellungen. Herr Golini hat uns erklärt, welche Optionen wir haben, und eine Lösung gefunden, bei der einer ausgezahlt wurde und die anderen verkaufen konnten.“
„Nach dem Tod meines Onkels war unklar, ob es noch Schulden in Italien gibt. Die Kanzlei hat Konto- und Grundbuchlage geprüft und dafür gesorgt, dass ich die Erbschaft nur mit Inventar annehme. So war ich auf der sicheren Seite.“
Nein. In den meisten Fällen können wir alles per notarieller Vollmacht erledigen, die du bei einem Notar in Deutschland, Österreich oder der Schweiz unterschreibst — mit Apostille und Übersetzung.
Die Dichiarazione di successione muss in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach dem Todesfall beim italienischen Finanzamt eingereicht werden, sonst drohen Strafen und Zinsen.
Die Dichiarazione di successione ist die steuerliche Meldung beim Finanzamt. Die voltura catastale und die Eintragung im Grundbuch übertragen die Immobilie dann formal auf die Erben.
Grundsätzlich ja, insbesondere seit der EU-Erbrechtsverordnung, aber es muss in Italien richtig ausgelegt und angewendet werden. Wir prüfen, ob zusätzliche Schritte nötig sind.
Ohne besondere Gestaltung gilt: Wer die Erbschaft annimmt, haftet auch für Schulden. In bestimmten Fällen kann eine Annahme mit Inventar (beneficio d’inventario) oder eine Ausschlagung sinnvoll sein — das prüfen wir mit dir.
Je nach Unterlagenlage und Mitwirkung aller Erben dauert die Abwicklung meist zwischen 3 und 6 Monaten — bei komplizierten Fällen länger.
Neben unseren Gebühren fallen Steuern aus der Dichiarazione di successione, Kataster- und Grundbuchgebühren sowie ggf. Notarkosten an. Wir erstellen dir vorab ein transparentes Angebot.
Beschreib deine Anfrage im Detail.