Erbschaft mit Italien-Bezug – Nachlass, Testament, Immobilie | Studio Legale Golini

Erbschaft mit Italien-Bezug: Wenn deutsches und italienisches Recht aufeinandertreffen

Wer in Deutschland lebt, aber Vermögen, Immobilien oder familiäre Bindungen in Italien hat, braucht eine Nachlassplanung, die beide Rechtssysteme sauber miteinander verbindet.

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Erbschaft mit Italien-Bezug: Wenn deutsches und italienisches Recht aufeinandertreffen

Eine Erbschaft mit Italien-Bezug ist selten nur eine „nationale Angelegenheit“. In der Praxis treffen oft mehrere Ebenen aufeinander: das internationale Privatrecht, die europäische Erbrechtsverordnung, das italienische Erbschaftsteuerrecht und die notarielle bzw. katasterrechtliche Umsetzung. Genau hier entstehen die meisten Fehler.

Anwendbares Recht & Rechtswahl

Welches Erbrecht gilt überhaupt — deutsches, italienisches oder beides in verschiedenen Teilen?

Pflichtteil vs. legittima

Das deutsche Pflichtteilsdenken passt nicht ohne Weiteres zum italienischen Nachlasssystem.

Erklärung & Grundbuchumschreibung

Nach dem Erbfall muss das italienische Vermögen auch steuerlich und registerrechtlich übertragen werden — mit klaren Fristen.

Immobilie in Italien erben

Ein Haus in Italien ist oft der wertvollste Teil des Nachlasses — und der Teil mit den meisten praktischen Hürden.

Erbschaftsteuer in Italien

Meist planbar, wenn Freibeträge, Verwandtschaftsgrad und Immobilienwert sauber geprüft werden.

Anwendbares Recht & Rechtswahl

Maßgeblich ist in der Regel die EU-Erbrechtsverordnung 650/2012, insbesondere Art. 21. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann grundsätzlich nach Art. 22 EU-ErbVO deutsches Recht wählen – kein Automatismus, sondern eine strategische Entscheidung.
  • Prüfung der Erbfolge nach Art. 21 EU-ErbVO
  • Gestaltung oder Überprüfung einer Rechtswahl nach Art. 22
  • Abstimmung von Testament und Italien-Bezug
  • Einordnung einheitliche vs. aufgespaltene Nachlassplanung
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Anwendbares Recht und Rechtswahl

Pflichtteil vs. legittima

Der deutsche Pflichtteil ist ein Geldanspruch. Die italienische legittima wirkt unmittelbarer auf die Verteilung des Nachlasses ein und betrifft auch, wie das Vermögen aufgeteilt wird – besonders relevant bei Immobilien in Italien.
  • Analyse der Erbquoten nach italienischem und deutschem Recht
  • Prüfung, ob eine Testamentsgestaltung die legittima respektiert
  • Bewertung von Konfliktpotenzial zwischen Testament und gesetzlichen Erben
  • Entwicklung einer Nachlassstrategie, die spätere Streitigkeiten reduziert
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Pflichtteil und legittima

Erklärung & Grundbuchumschreibung

Die dichiarazione di successione muss innerhalb von 12 Monaten ab dem Erbfall bei der Agenzia delle Entrate eingereicht werden. Seit 2025 erfolgt die Abgabe grundsätzlich telematisch und nach dem Prinzip der Selbstveranlagung. Anschließend folgt die voltura catastale – die kataster- und registerrechtliche Umschreibung.
  • Fristgerechte Einreichung der dichiarazione di successione (12-Monats-Frist)
  • Telematische Abgabe und Selbstveranlagung nach der Reform 2025
  • Organisation der voltura catastale und der registerrechtlichen Schritte
  • Koordination mit Steuerberater, Notar und technischen Unterlagen
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Dichiarazione di successione und voltura catastale

Immobilie in Italien erben

Die eigentliche Herausforderung ist nicht „wer erbt“, sondern „wie wird die Immobilie praktisch weitergeführt oder verwertet?“. Miterben, Katasterfragen, Grundlasten und steuerliche Effekte bestimmen die spätere Verwertbarkeit.
  • Prüfung der Eigentumslage und des Registerstands
  • Koordination der Erbauseinandersetzung bei Miterben
  • Vorbereitung einer späteren Veräußerung oder Übertragung
  • Einschätzung der wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen
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Immobilie in Italien erben

Erbschaftsteuer in Italien

Die italienische Erbschaftsteuer richtet sich vor allem nach dem Verwandtschaftsgrad. Gehören Immobilien zum Nachlass, kommen regelmäßig Hypothekar- und Katastersteuern hinzu, die meist auf Grundlage des Katasterwerts berechnet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Begünstigung für die „prima casa“ zu einer erheblichen Reduzierung dieser Nebensteuern führen – der Einzelfall ist jedoch immer zu prüfen.
  • Einordnung der Freibeträge und Steuersätze nach Verwandtschaftsgrad
  • Berechnung der Hypothekar- und Katastersteuern auf den Katasterwert
  • Abstimmung der Steuerfrage mit der Erbschaftsdeklaration
  • Prüfung, ob die „prima casa“-Begünstigung im Einzelfall greift
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Erbschaftsteuer in Italien

Typische Fehler bei italienischen Erbfällen

Die Mehrzahl der Konflikte entsteht nicht aus dem Recht selbst, sondern aus zu später oder oberflächlicher Vorbereitung.

Viele Mandanten verlassen sich auf ein deutsches Testament, ohne zu prüfen, ob die Rechtswahl nach Art. 22 EU-ErbVO in Italien wirklich passt. Ohne sorgfältige Gestaltung kann ein Testament später nicht die gewünschte Wirkung entfalten.

Der italienische Pflichtteil (legittima) wird oft nicht richtig eingeordnet, obwohl er die spätere Verteilung massiv beeinflussen kann – besonders bei Immobilien.

Die Frist von 12 Monaten ab Erbfall wird unterschätzt. Verspätete oder unvollständige Erklärungen können zu empfindlichen steuerlichen Sanktionen und zu erheblichen Verzögerungen in der Abwicklung führen.

Viele Erben unterschätzen, dass die Immobilie nach dem Erbfall auch register- und katasterrechtlich korrekt umgeschrieben werden muss. Fehlt diese Umsetzung oder bleibt sie unvollständig, werden Verkauf, Finanzierung und die Auseinandersetzung unter Miterben in der Praxis oft erheblich erschwert.

Die Erbschaftsteuer wird oft erst geprüft, wenn Fristen bereits laufen und Unterlagen fehlen. Rechtswahl, legittima, Steuer und Registerschritte müssen gemeinsam gedacht werden.

Die praktische Verwertbarkeit der geerbten Immobilie wird oft erst bei einem geplanten Verkauf angesprochen – wenn es zu spät ist und zwischen Miterben Blockaden entstanden sind.

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Häufige Fragen zum Erbrecht mit Italien-Bezug

In der Regel ist die EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 der Ausgangspunkt. Maßgeblich ist oft der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers nach Art. 21, sofern keine wirksame Rechtswahl nach Art. 22 getroffen wurde.

Ja, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann grundsätzlich nach Art. 22 EU-ErbVO deutsches Recht wählen. Ob das sinnvoll ist, hängt aber von Familie, Vermögen und den italienischen Pflichtteilsregeln ab.

Eine Immobilie in Italien muss nach dem Erbfall nicht nur erbrechtlich, sondern auch steuerlich und registerrechtlich korrekt abgewickelt werden. Dazu gehören in der Regel die dichiarazione di successione innerhalb von zwölf Monaten sowie die anschließende register- und katasterbezogene Umsetzung, damit Verkauf, Teilung oder spätere Belastung der Immobilie rechtssicher möglich bleiben. Seit 2025 erfolgt die Abgabe grundsätzlich telematisch und nach dem Prinzip der Selbstveranlagung.

Die italienische Erbschaftsteuer richtet sich vor allem nach dem Verwandtschaftsgrad. Für Ehegatten und Kinder gilt grundsätzlich ein Freibetrag von 1 Mio. Euro pro Erwerber und darüber regelmäßig 4 Prozent, für Geschwister ein Freibetrag von 100.000 Euro und danach regelmäßig 6 Prozent, während für weitere Verwandte und sonstige Erwerber andere Sätze gelten. Gehören Immobilien zum Nachlass, fallen außerdem regelmäßig Hypothekar- und Katastersteuern an – eigenständige Nebensteuern auf die Immobilie, die meist auf Grundlage des Katasterwerts berechnet werden.

Der größte Fehler ist meist die Annahme, dass deutsches Erbrecht und italienische Abwicklung automatisch zusammenpassen. In Wahrheit müssen Rechtswahl, legittima, Steuer und Registerschritte gemeinsam gedacht werden.

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