Ein echtes kommunales Projekt – keine Mythen, keine Werbung, sondern klare Regeln für EU-Bürger.
Kontakt aufnehmen1-Euro-Häuser sind keine Immobilienangebote und keine Marketingaktion. Es handelt sich um kommunale Programme zur Wiederbelebung italienischer Orte, mit klaren rechtlichen Vorgaben, festen Fristen und verbindlichen Verpflichtungen.
Kontakt aufnehmenJede Gemeinde veröffentlicht eigene Ausschreibungen mit individuellen Bedingungen und Auswahlkriterien.
Der Preis von 1€ ist rein symbolisch. Die eigentliche Verpflichtung ist die Renovierung der Immobilie.
Der Eigentumsübergang erfolgt regulär vor einem italienischen Notar und ist rechtlich verbindlich.
Die Immobilie muss innerhalb der im Bando festgelegten Fristen saniert werden.
Der Erwerb eines 1-Euro-Hauses bedeutet eine reale Investition. Neben den Erwerbsnebenkosten sind Projekt-, Renovierungs- und Fristvorgaben strikt einzuhalten.
Kontakt aufnehmenNotar, Steuern und Verwaltungsgebühren nach italienischem Recht.
Technische Planung, Genehmigungen und Bauleitung sind verpflichtend.
Die Sanierung stellt den wesentlichen Teil der Investition dar.
Bei Nichteinhaltung drohen Kautionsverlust oder Vertragsauflösung.
Steuern und Nutzungsmöglichkeiten: Für deutsche EU-Bürger gelten die gleichen Steuerregeln wie für Italiener. Keine Sondersteuern, aber klare Regeln für Besitz, Vermietung und Verkauf.
Kontakt aufnehmenBesteuerung erfolgt nach den ordentlichen italienischen Regeln.
IMU und lokale Abgaben bei nicht als Hauptwohnsitz genutzten Immobilien.
Vermietung möglich, auch touristisch, nach italienischem Recht.
Besteuerung einer eventuellen Wertsteigerung bei Weiterverkauf.
Diese Karte zeigt ausgewählte kommunale Projekte – kein Immobilienportal, sondern eine Orientierungshilfe.
Die geografische Lage eines Projekts ist lediglich ein erster Orientierungspunkt.
Ob eine Teilnahme sinnvoll ist, ergibt sich aus der konkreten Ausschreibung, den vorgesehenen Verpflichtungen sowie den individuellen Zielen des Erwerbers.
Gerade für ausländische Investoren ermöglicht eine rechtliche Vorprüfung, Chancen realistisch einzuschätzen und Risiken frühzeitig zu erkennen.
Kontakt aufnehmenDer Erwerb eines 1-Euro-Hauses ist kein klassischer Immobilienkauf.
Ausschreibungen, Fristen, Vertragsklauseln und Sanktionen erfordern eine sorgfältige rechtliche Prüfung.
Eine anwaltliche Begleitung hilft, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Ja. Auch deutsche EU-Bürger können teilnehmen, sofern die jeweiligen Bedingungen der Gemeinde erfüllt werden – in der Regel die Vorlage eines Renovierungsprojekts und die Hinterlegung einer Kaution.
Nein. Der Erwerb einer Immobilie begründet kein Aufenthalts- oder Wohnrecht.
Nein. Es gelten dieselben steuerlichen Regelungen wie für italienische Käufer.
In der Regel drohen der Verlust der Kaution oder die Auflösung des Vertrags.
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie persönlich und unverbindlich.